Zwei Kinder laufen auf dem Bahnsteig neben einem Zug ihrer Mutter in die Arme

2. Wann und für wen gilt die Mobilitätsgarantie NRW?  

  • Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich sämtlicher nordrhein-westfälischer Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifes genutzt werden. Dabei ist es egal, mit welchem Nahverkehrsmittel Sie unterwegs sind.
  • Ausgenommen sind folgende Nahverkehrsleistungen: PaderSprinter im Stadtgebiet Paderborn, einige weitere Busunternehmen im Raum Paderborn-Höxter, der Nahverkehr über die NRW-Landesgrenzen hinaus sowie Tarife des Fernverkehrs. Ebenso ausgenommen sind taxiähnliche Dienste wie z. B. Uber.

3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

  • Das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel fährt mindestens 20 Minuten später ab als im Fahrplan angegeben.
  • Sie sind im Besitz eines für diese Fahrt gültigen Fahrscheines.
  • Bei Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen können keine Kosten erstattet werden.

4. Wie nehme ich die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch?

  • Reichen Sie innerhalb von 14 Tagen das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie die Begleitbelege bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat.
  • Fügen Sie Ihr Ticket (Kopie bei Zeitfahrausweisen) sowie die Taxiquittung mit Namen, Datum, Uhrzeit und Wegeangabe bzw. das benutzte IC-/EC-/ICE-Ticket im Original bei.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrages wird der Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überwiesen.
Zwei Jugendliche und ein Busfahrer vor einem Linienbus

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